Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Event-Animation Inh. Daniel Thomas – Hagenaustr. 43 – 45133 Essen (im folgenden Event-Animation genannt) werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen.

Inhaltsverzeichnis
§1 Vertragsabschluss
§2 Preise und Zahlungsbedingungen
§3 Clown Zauberer Daniel
§3.1 Rücktritt des Auftraggebers
§3.2 Durchführung des Auftrags
§3.3 Haftung
§3.4 Sonstige Pflichten
§4 Feuerwerk
§4.1 Rücktritt des Auftraggebers
§4.2 Behördliche Genehmigungen/ behördliche Auflage
§4.3 Wettereinflüsse (Abbrennqualität)
§4.4 Sicherheit
§4.5 Angebotsausarbeitung und Bearbeitung
§5 Geheimhaltung
§6 Eigentums- und Urheberrecht

§1 Vertragsabschluss
Die Darstellung der Dienstleistungen im Buchungskalender stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Übersicht dar. Durch Anklicken des Buchungsbuttons geben Sie eine verbindliche Buchung der im Warenkorb enthaltene Dienstleistungen ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach deren Eingang bei uns. Die Bestätigungsemail von Terminland stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Wir können Ihre Buchung durch den Versand einer Auftragsbestätigung in einer separaten E-Mail innerhalb von 2 Werktagen annehmen.
Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz in Essen (Nordrhein-Westfalen).

§2 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Buchung vom Clown-Zauberer Daniel sind nach Vertragsabschluss der Buchungsbetrag sofort zu entrichten.
Bei Buchung von einem Feuerwerk oder Pyrotechnik sind nach Vertragsabschluss 200,00€ als Anzahlung sofort zu entrichten.
Der restliche Betrag ist bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag zu entrichten oder am Veranstaltungstag in bar zu entrichten.

Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Event-Animation behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (z.B. drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Kunden) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Event-Animation berechtigt, von ihrem Zurückhaltungsrecht Gebrauch zu machen und den Künstler, ggf. auch von laufenden Veranstaltung abziehen, darüber hinaus ist Event-Animation berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Event-Animation wird bei Zahlungsverzug Mahngebühren und Verzugszinsen von mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnen.

§3 Clown Zauberer Daniel

§3.1 Rücktritt des Auftraggebers
Beim Rücktritt vom Vertrag werden bei der Buchung vom Clown-Zauberer Daniel:
-bis 30 Tage vor der Veranstaltung 25% der Vertragssumme (min. jedoch 50,00€),
-29 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme (min. jedoch 75,00€),
-6 bis 1 Tag vor der Veranstaltung und am Veranstaltungstag 100% der Vertragssumme,
in Rechnung gestellt.

§3.2 Durchführung des Auftrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet die notwendigen Voraussetzungen für die Erfüllung des Auftrages zu schaffen, sofern sie nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistung sind. Hierzu gehören Genehmigungs- und Anmeldeverfahren, Gebühren, Auflagenerfüllung und Sicherheit.
Der Abschluss aller zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen des Kunden. Event-Animation wird vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die notwendig sind, im Namen des Kunden abzuschließen.
Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch Event-Animation oder deren Beauftragten infolge von Krankheit oder höhere Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Die Hinderungsgründe werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen.

§3.3 Haftung
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Aktionen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrecht, des Urheberrechts etc. verstoßen. Event-Animation ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei den Vorbereitungen bekannt werden. Der Kunde stellt Event-Animation von Ansprüchen Dritter frei, wenn Event-Animation auf ausdrückliche Weisung und Wunsch des Kunden gehalten hat.

§3.4 Sonstige Pflichten:
Bei starkem Wind oder Regen wird der Auftritt vom Clown Zauberer Daniel eingestellt und das Equipment muss vor Feuchtigkeit geschützt werden.

§4 Feuerwerk

§4.1 Rücktritt des Auftraggebers
Beim Rücktritt vom Vertrag werden bei der Buchung eines Feuerwerks:
bis 21 Tage vor dem Abbrenntermin: Es fallen nur die Kosten an, welche durch die Genehmigungseinholung entstanden sind. Die Kosten orientieren sich an unserem Stundensatz (60,00€ netto/Std. zzgl. MwSt.; Abrechnung im 15 Min. Takt) und Fahrtkosten (0,30€/km zzgl. MwSt.)
bis 1 Tag vor dem Abbrenntermin: 50% des Auftragswertes
am Abbrenntag: 100% des Auftragswertes

Bei der Erstellung von Lichterbildern, Feuerschriften und Spezialanfertigungen im Kundenauftrag oder Feuerwerken zum Jahreswechsel wird eine Stornierung des Auftrags immer mit 100% des Brutto-Auftragswertes in Rechnung gestellt. Die Einstufung des Feuerwerks wird im Vertrag vorgenommen.

Absagen des Auftrages durch unvorhersehbare, nicht durch uns verschuldete Zwischenfälle (z.B. Nichterteilung der Genehmigung zum Abbrand durch zuständige Behörde, Waldbrandstufen, Bombendrohung, oder wenn die Durchführung einer Veranstaltung aus ethischen und / oder moralischen Gründen abgesagt werden muss) entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht.

§4.2 Behördliche Genehmigungen/ behördliche Auflage
Feuerwerke sind anzeige-/ genehmigungspflichtig. Event-Animation zeigt das Feuerwerk im Namen und Auftrag des AG bei den zuständigen Behörden an und holt eventuell erforderliche Genehmigungen ein. Die Kosten hierfür (außer eventuell anfallende Gebühren und sonstige externe Kosten z.B. des Genehmigungsverfahrens) sind im Vertragspreis enthalten.

Bei nicht Erhalten der Genehmigung durch die zuständigen Behörden, werden nur die üblichen Stundensätze (60,00€ netto zzgl. MwSt.; Abrechnung im 15 Min. Takt) und Fahrtkosten (0,30€/km zzgl. MwSt.) für die Beantragungen der Genehmigungen sowie anfallende Gebühren der Behörden in Rechnung gestellt.

Zuzüglich zum Vertragspreis hat der AG alle Kosten und Gebühren für die Erteilung erforderlicher Genehmigungen, für die Erfüllung behördlicher Auflagen sowie für notwendige Sicherheitsmaßnahmen und eventuelle GEMA-Gebühren zu tragen. Auch dann, wenn die Kosten im Vorfeld der Höhe noch nicht benannt werden bzw. nicht bekannt sind, z.B. Gebühren für Feuerwehreinsätze usw.
Ob ein Feuerwehreinsatz erforderlich ist, entscheidet Event-Animation bzw. kann Auflage der Behörden sein.

Die Anzeigefristen betragen 2 und bei Abbrennplätzen in unmittelbarer Nähe öffentlicher Verkehrswege (Autobahn, Kanal, Bahnlinie usw.) 4 Wochen + jeweils 1 Woche Vorlauf für die Bearbeitung durch Event-Animation. Anzeigefristverkürzung ist in aller Regel möglich.

Antrag auf Verkürzung der Anzeigefrist stellt Event-Animation im Auftrag des AG (Sondergebühr trägt der AG).

§4.3 Wettereinflüsse (Abbrennqualität)
Hohe Luftfeuchtigkeit sowie Regen, Schnee etc. beeinflussen das Abbrennverhalten von Feuerwerkskörpern. Gegen diese Witterungseinflüsse werden Vorkehrungen getroffen. Eine einwandfreie Funktion kann jedoch, speziell bei Lichtbildern, in extremsten Wettersituationen nicht mehr gewährleistet werden.

§4.4 Sicherheit
Event-Animation behält sich das Recht vor, das Feuerwerk nicht abzuschießen oder zu unterbrechen wegen extremer Witterungsverhältnisse, die ein Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit und / oder dem Techniker darstellen. In diesem Fall werden die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt, die durch das Personal entstehen, ebenso die Kosten für nicht wieder verwendbares oder gebrauchtes Material, das in Folge der Demontage oder der Witterungsverhältnisse beschädigt würde.

§4.5 Angebotsausarbeitung und Bearbeitung
Prinzipiell ist die erste Bearbeitung, sowie ein erstes persönliches Gespräch mit Ortsbesichtigung unverbindlich. Darüberhinausgehende Beratung, spezielle Behördengänge etc., welche nicht zum Auftrag führen, werden dem Kunden mit den bei uns üblichen Stundensätzen (60,00€ netto/Std. zzgl. MwSt.; Abrechnung im 15 Min. Takt) und Fahrtkosten (0,30€/km zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

§5 Sonstiges
Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt Event-Animation keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten.
Event-Animation ist berechtigt, die Daten seiner Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie im Rahmen meines Unternehmens beliebig zu nutzen.
Event-Animation haftet nicht für Schäden, die durch Besucher einer Veranstaltung verursacht worden sind.
Der Kunde hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

§6 Geheimhaltung
Presseerklärungen und Auskünfte, in denen auf Event-Animation oder auf Künstler von Event-Animation Bezug genommen wird, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.

§7 Eigentums- und Urheberrecht
Der Kunde und Event-Animation sind berechtigt, alle während der Auftragsdurchführung aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen.
Durch Auftragserteilung berechtigt der Auftraggeber Event-Animation widerruflich seinen Namen und sein Logo als Referenz zu verwenden.

Stand 15/09/2021

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Kostenlose Umbuchung

  • Jeder Auftritt vom Clown Zauberer Daniel kann einmalig kostenlos umgebucht werden.
  • Die Umbuchung muss min. 24 Stunde vor dem Auftritt per E-Mail beantragt werden. Bei der Beantragung der Umbuchung muss noch kein neuer Termin angegeben werden.
Ablauf der Umbuchung:
1. Umbuchung per E-Mail beantragen (min. 24 Stunden vor dem Auftritt)
2. Sie erhalten per E-Mail einen Gutscheincode in Höhe der Auftragssumme
3. Buchen Sie über das Online-Buchungssystem einen neuen Termin bis zum 31.12.2022. Geben Sie im dritten Schritt Ihren Gutscheincode ein und drücken Sie auf Einlösen. Der Wert Ihres Gutscheincodes wird direkt verrechnet. 
 

Hinweis: Wenn Sie einen neuen Auftritt mit einem teureren Programm, höhere Anfahrtskosten oder höhere Wochenend-Zuschläge (Zuschläge werden Fr, Sa und So berechnet) buchen, müssen Sie nur die Different bezahlen.

Eine Barauszahlung oder Umtausch des Gutscheins ist nicht möglich.

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